Wagnisse

Wagnisse
1. Begriff: Verlustgefahren, die sich aus der Natur der Unternehmung ergeben, nämlich alle die wirtschaftlichen Handlungen der Unternehmung begleitenden Gefahren, Unsicherheits- und Zufälligkeitsfaktoren, häufig hervorgerufen durch allgemeine oder branchenbedingte Störungen des Marktes.
- 2. Arten: a) Allgemeines Unternehmerwagnis: Wird als Gesamtrisiko durch den Unternehmergewinn abgegolten.
- b) Kalkulierbare W.: Die verschiedenen Einzelwagnisse, deren Ursachen, Umfang und Höhe durch Untersuchung feststellbar sind. Sie werden häufig durch die Verrechnung kalkulatorischer W. in der Kostenrechnung erfasst.
- c) Kalkulatorische W. (Einzelwagnisverluste): V.a. (1) Ausschusswagnis, hervorgerufen durch z.B. Fehlarbeiten, fehlerhafte oder minderwertige Rohstofflieferungen; zu berechnen aufgrund von Erfahrungssätzen über die durchschnittlich anfallenden Verluste in Prozent vom Wareneinsatz; (2) Beständewagnis entstehend durch Schwund, Diebstahl, Verrosten, Veralten, Modeänderung, Güteminderung, Maßänderung, Inventur- und Kassendifferenzen u.Ä.; zu berechnen in Prozent des Warenumschlags; (3) Debitoren- oder Vertriebswagnis, ausgelöst durch Ausfälle an Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen; zu berechnen in Prozent des mittleren Forderungsbestandes; (4) Entwicklungswagnis, das sind Aufwendungen für fehlgeschlagene Entwicklungsarbeiten, soweit nicht bereits als Gemeinkosten verrechnet; zu berechnen in Prozent der  Herstellkosten; (5) Gewährleistungswagnis, Aufwendungen für Nacharbeiten an nicht vertragsgemäß gelieferten Erzeugnissen, Minderung der Forderungen durch Gutschrift etc.; zu berechnen in Prozent der Herstellkosten.
- Der Ansatz kalkulatorischer W. bedeutet eine Periodisierung in unregelmäßiger Höhe und zu unregelmäßigen Zeitpunkten anfallender Kosten.
- Vgl. auch  Risiko.

Lexikon der Economics. 2013.

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